Infos

Betriebszeiten: Ende November 2011 – 22.04.2012, täglich von 9 – 16 Uhr (Bahnen) bzw. 9 – 16.15 Uhr (Lifte).

  • Tages- und Mehrtageskarten sind bei den Kassen StartBahn, HochAlterBahn und DreiSeenBahn erhältlich. Jahreskarten nur an der Kassa StartBahn. Jahreskarten sind während der Betriebszeiten im Winter und darauffolgendem Sommer gültig.
  • Die Hauptkassa HochAlterBahn ist Mittwoch und Samstag auch für den Kartenvorverkauf von 19 – 21 Uhr geöffnet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass Ermäßigungen bei Kindern, Jugendlichen und Senioren nur mit gültigem Lichtbildausweis (Geburtsdatum) möglich sind. Invalide erhalten ab 60 % Behinderung (mit Ausweis!) Ermäßigungen.
  • Alle Küh-Cards werden auf berührungslosen Datenträgern ausgegeben. € 2,– Pfand. Bei unbeschädigter Rückgabe an Kassen, im Tourismusbüro, in Gaststätten, Hotels oder Geschäften im Kühtai oder an den Liftkassen in Oetz/Ochsengarten erhalten Sie dieses retour.
  • Gekaufte Skipässe werden nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen und können nicht an andere Personen übertragen werden. Erst beraten lassen, dann kaufen!
  • Jeder Missbrauch der Karten hat den ersatzlosen Entzug zur Folge.
  • Der Pistenbenützer fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
  • Bei einem ev. Skiunfall ab Rückgabe einer Mehrtageskarte mit ärztlichem Attest Barvergütung der restlichen, unbenützten Tage dieser Karte.
  • Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, Abreise, Krankheit oder Verletzung, bei Betriebsstillstand einzelner Anlagen, Straßensperre, Verlust des Skipasses, Elementarereignissen, usw.
  • Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während oder am Ende der Saison auf Grund der Schneelage bzw. die Einstellung des Skibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten.
  • Bezahlung der Skitickets mit Bargeld oder EC-/Bankomatkarte (MAESTRO).
  • Wenn die Zufahrtsstraßen nach Kühtai geschlossen sein sollten, gelten die Kühtaier Mehrtageskarten (bis 20 Tage) neben Hochoetz auch im Skigebiet Rangger Köpfl und Gries im Sellraintal.
  • Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Silz, es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

 

Hinweis zur Verantwortlichkeit in allen Tarifverbünden:

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karten verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verantwortlich.
Mit Abschluss des Beförderungsvertrages gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Änderungen von Tarifen, Betriebszeiten und Buszeiten, sowie Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

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